

ETHISCHE RICHTLINIEN
Verantwortlichkeiten der Autor*innen
Autor*innen sind dafür verantwortlich, dass alle eingereichten Beiträge originell, korrekt und ethisch einwandfrei erstellt wurden. Manuskripte müssen die Beiträge aller Autor*innen und Mitwirkenden ordnungsgemäß würdigen. Die Autorenschaft ist auf Personen beschränkt, die einen wesentlichen intellektuellen Beitrag zur Arbeit geleistet haben. Autor*innen müssen sicherstellen, dass Daten ehrlich erhoben, analysiert und präsentiert werden, ohne sie zu erfinden, zu verfälschen oder unangemessen zu manipulieren. Alle Quellen müssen korrekt zitiert werden, und die Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials muss den geltenden Genehmigungen und Lizenzen entsprechen. Autor*innen sind außerdem verpflichtet, potenzielle Interessenkonflikte offenzulegen, die die Interpretation oder Darstellung der Forschungsergebnisse beeinflussen könnten.
Autor*innen müssen während des gesamten Publikationsprozesses die geltenden ethischen, rechtlichen und beruflichen Standards einhalten. Dies umfasst die Einholung der erforderlichen Genehmigungen, der informierten Einwilligung, sofern relevant, sowie die Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes. Autor*innen dürfen dasselbe Manuskript nicht gleichzeitig bei mehreren Publikationen einreichen oder im Wesentlichen ähnliche Arbeiten ohne entsprechende Offenlegung veröffentlichen.
Gewährleistung von Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung
Der Publikationsprozess verpflichtet sich zu einem fairen, inklusiven und respektvollen Umfeld, das Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung aller Beteiligten gewährleistet. Entscheidungen über die Einreichung, Begutachtung und Veröffentlichung von Manuskripten basieren ausschließlich auf wissenschaftlicher Qualität und Relevanz, unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit, Nationalität, dem Geschlecht, der Geschlechtsidentität oder dem Geschlechtsausdruck, der sexuellen Orientierung, dem Alter, einer Behinderung, der Religion, der politischen Überzeugung oder anderen geschützten Merkmalen. Von allen Autor*innen, Gutachter*innen und Herausgeber*innen wird erwartet, dass sie sich im gesamten Publikationsprozess professionell verhalten und Vielfalt, Gleichberechtigung und gegenseitigen Respekt fördern.
Die Herausgeber*innen sind verantwortlich für die Umsetzung transparenter Richtlinien und Verfahren, die aktiv Voreingenommenheit und Diskriminierung verhindern. Dies umfasst die Anwendung einheitlicher redaktioneller Standards, die Nutzung unparteiischer Peer-Review-Verfahren und die unverzügliche und faire Bearbeitung von Beschwerden oder Bedenken im Zusammenhang mit diskriminierendem Verhalten. Wo nötig, werden angemessene Vorkehrungen getroffen, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten. Jegliche Form von Belästigung, Ausgrenzung oder diskriminierender Behandlung wird nicht toleriert.
Prävention und Bekämpfung von Plagiat
Die Redaktion verpflichtet sich zu höchsten wissenschaftlichen Standards und geht aktiv gegen alle Formen von Plagiat vor. Autor*innen sind verpflichtet, ausschließlich Originalarbeiten einzureichen und die Ideen, Daten, Formulierungen und kreativen Werke anderer durch korrekte Zitate und Quellenangaben klar und präzise zu kennzeichnen. Plagiat in jeglicher Form – einschließlich direktem Kopieren, unzulässigem Paraphrasieren, Selbstplagiat oder der unerlaubten Verwendung von Material – ist strengstens untersagt. Eingereichte Manuskripte können mithilfe von Plagiatserkennungssoftware auf Originalität und die Einhaltung ethischer Publikationsstandards geprüft werden.
Herausgeber*innen und Gutachter*innen tragen gemeinsam die Verantwortung für die Erkennung potenzieller Plagiate und die faire und konsequente Bearbeitung von Bedenken. Bei Verdacht auf oder bestätigtem Plagiat werden gemäß den festgelegten Verfahren entsprechende Maßnahmen ergriffen. Diese können die Ablehnung des Manuskripts, die Aufforderung zur Überarbeitung oder die Rücknahme der veröffentlichten Arbeit umfassen. Der Verlag setzt sich dafür ein, Autor*innen über verantwortungsvolle Forschungs- und Zitierpraktiken aufzuklären und einen transparenten Prozess aufrechtzuerhalten, der die Glaubwürdigkeit des wissenschaftlichen Diskurses und das Vertrauen der akademischen Gemeinschaft schützt.
Vermeidung von Selbstplagiat
Der Verlag verpflichtet sich zur Wahrung der Integrität und Originalität wissenschaftlicher Publikationen und verbietet daher Selbstplagiat. Autor*innen müssen sicherstellen, dass eingereichte Manuskripte im Wesentlichen neue und originelle Arbeiten darstellen und keine bereits veröffentlichten Texte, Daten, Abbildungen oder Ergebnisse ohne eindeutige Quellenangabe wiederverwenden. Die Reproduktion wesentlicher Teile früherer Arbeiten, einschließlich Doppelveröffentlichungen oder redundanter Veröffentlichungen ist nur zulässig, wenn sie vollständig offengelegt, korrekt zitiert und begründet wird (z. B. in Übersichtsartikeln oder erweiterten Studien mit klarem Mehrwert).
Autor*innen sind verpflichtet, alle früheren Veröffentlichungen oder Einreichungen, die in engem Zusammenhang mit dem eingereichten Manuskript stehen, zum Zeitpunkt der Einreichung offenzulegen. Die Herausgeber*innen können Ähnlichkeitsprüfungstools verwenden, um inhaltliche Überschneidungen zu identifizieren, und beurteilen anhand von Transparenz, Zitation und dem Umfang des neuen Beitrags, ob diese Überschneidungen akzeptabel sind. Wird Selbstplagiat festgestellt, kann der Verlag Überarbeitungen verlangen, das Manuskript ablehnen oder nach der Veröffentlichung Korrekturmaßnahmen ergreifen, einschließlich der Herausgabe von Korrekturen oder Widerrufungen. Diese Maßnahmen gewährleisten ethische Publikationspraktiken, Transparenz und Vertrauen in die Originalität der veröffentlichten Arbeit.
Die Zeitschrift Forschungen zur Volks- und Landeskunde erhebt keine Gebühr für die Einreichung, Begutachtung und Veröffentlichung von Materialien.
