Begutachtung der zur Veröffentlichung in der Zeitschrift
„Forschungen zur Volks- und Landeskunde“ eingereichten Studien und Beiträge

 

Gemäß internationalen Standards unterzieht die Zeitschrift „Forschungen zur Volks- und Landeskunde” die zur Publikation eingereichten Studien und Beiträge einem Begutachtungsprozess.


Allgemeine Informationen

Begutachtet werden alle Textkategorien: Studien, Beiträge, wissenschaftliche Berichte mit Ausnahme von Buch- oder Zeitschriftenbesprechungen, Diskussionen, wissenschaftlichen Anmerkungen, Würdigungen oder Nachrufe, die von dem Redaktionskollegium bewertet werden.

Für zusätzliche Informationen zum Begutachtungsverfahren können sich die Interessenten an die Redaktion wenden.


Online-Begutachtung

Nach Durchsicht der Manuskripte können die Gutachterinnen und Gutachter ihre Meinung sowohl online als auch im Druckformat einsenden.


Kriterien für die Veröffentlichung

Die bei der Redaktion eingereichten Texte können veröffentlicht werden, wenn sie einigen allgemeinen Kriterien genügen:

  • Hohes wissenschaftliches Niveau;
  • Originalität und innovativer Charakter;
  • Berücksichtigung des Themenspektrums unserer Publikation;
  • Klare, eindeutige Ausdrucksweise zur Meidung von nicht argumentierten, Polemiken auslösenden Behauptungen.

Begutachtung

Die erste Durchsicht der Manuskripte erfolgt in der Redaktion, wobei festgestellt wird, ob die Beiträge den allgemeinen Kriterien zur Veröffentlichung entsprechen. Die von den Herausgebern für ungeeignet befundenen Manuskripte werden keiner externen Begutachtung unterzogen.

Die Manuskripte, die den allgemeinen Publikationskriterien genügen und von den Herausgebern als für die Leser interessant betrachtet werden, werden zwei anerkannten ExpertInnen des angesprochenen Fachgebiets zur Begutachtung vorgelegt. Aufgrund ihrer Empfehlung entscheiden die Herausgeber über die Veröffentlichung der Materialien.


Die Gutachterinnen und Gutachter können folgende Empfehlungen machen

  • Die Annahme des Manuskripts in der eingereichten Form;
  • Die vollständige oder teilweise Überarbeitung des Manuskripts hinsichtlich der Veröffentlichung;
  • Die Ablehnung des Manuskripts in der eingereichten Form;
  • Falls die Meinungen der zwei GutachterInnen zum bewerteten Material auseinandergehen, können die Herausgeber einen dritten Reviewer heranziehen.

Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter

Die Gutachterinnen und Gutachter werden von anerkannten Fachleuten aus den jeweiligen Bereichen ausgewählt; es sind Universitätsdozenten, Forscher der Rumänischen Akademie oder anderer Forschungseinrichtungen (Museen, Archive, sonstige Forschungsinstitute) aus dem In- und Ausland. Die Zusammenarbeit hinsichtlich der Begutachtung erfolgt aufgrund eines mit den Herausgebern vereinbarten Abkommens.


Vertraulichkeit des Begutachtungsverfahrens
(Doppelblindverfahren)

Um größtmögliche Meinungsfreiheit zu gewährleisten wird die Identität der begutachtenden Personen weder den Verfassern der bewerteten Manuskripte, noch anderen Gutachtern bekannt gegeben. Ebenfalls bleibt der Name der Autorinnen und Autoren den GutachterInnen unbekannt, ausgenommen den Fall, dass die ReviewerInnen es für notwendig halten, die Urheberschaft plagiatverdächtigen Ideengutes oder wissenschaftlicher Ansichten nachzuverfolgen.

Spekulationen bezüglich der Identität von GutachterInnen oder AutorInnen werden von der Redaktion weder bestätigt noch entkräftet.

Die Redaktion macht die Gutachten oder die von den ReviewerInnen in den Gutachten geäußerten Meinungen nicht öffentlich bekannt. Bemerkungen, Empfehlungen oder Bewertungen bezüglich der Manuskripte können nur schriftlich, im Rahmen der Gutachten abgegeben werden.

 

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